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   FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 463/07   

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FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 463/07 (https://dejure.org/2009,2939)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.08.2009 - 16 K 463/07 (https://dejure.org/2009,2939)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. August 2009 - 16 K 463/07 (https://dejure.org/2009,2939)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Geltendmachung des Vorsteuerabzugs für die Baukosten eines gemischt genutzten Grundstücks erst in der Umsatzsteuerjahreserklärung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 9a UStG; § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG; § 15 UStG; § 18 Abs. 1 S. 1 UStG; § 18 Abs. 2 S. 4 UStG
    Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs als Beweisanzeichen i.R.d. Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen; Anforderungen an den Zeitpunkt zur Geltendmachung einer Zuordnungsentscheidung gegenüber dem Finanzamt; Nachträgliche Zuordnung eines Gebäudes zum ...

  • IWW
  • Judicialis

    UStG § 3 Abs. 9a; ; UStG § 10 Abs. 4; ; UStG § 15; ; UStG § 18 Abs. 1; ; UStG § 18 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnungsentscheidung für Gegenstand, der unternehmerischen wie nichtunternehmerischen Zwecken dienen soll; Umsatzsteuer; Zuordnungsentscheidung; Unternehmerischer Zweck

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuordnungsentscheidung für Gegenstand, der unternehmerischen wie nichtunternehmerischen Zwecken dienen soll

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Privat und betrieblich genutzte Gebäude - Vorsteuerabzug als zinsloses Darlehen des Fiskus nutzen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 2058
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (37)

  • BFH, 31.01.2002 - V R 61/96

    Vermeidung der Umsatzsteuer bei Verkauf eines vorsteuerbefreiten Pkw

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 463/07
    Nach der Rechtssprechung des EuGH (vgl. EuGH, Urteile vom 08.05.2003 C-269/00- Seeling -, Slg. 2003, I-4101, Rdnr. 40, m.w.N. und vom 11. Juli 1991 RS. C-97/90 - Lennartz - Slg. 1991, I-3795, Umsatzsteuer- und Verkehrssteuer- Recht - UVR- 1992, 19, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR- 1991, 730) und des BFH (vgl. Urteile vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl. II 2003, 813, m.w.N.; vom 28. Februar 2002 V R 25/96, BFHE 198, 216, BStBl. II 2003, 815) hat der Unternehmer hinsichtlich eines Gegenstandes, der sowohl für unternehmerische Zwecke als auch für nichtunternehmerische Zwecke vorgesehen (sog. gemischte Nutzung) ist, ein Zuordnungswahlrecht.

    Die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs ist regelmäßig ein gewichtiges Indiz für, die Unterlassung des Vorsteuerabzugs ein ebenso gewichtiges Indiz gegen die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen (vgl. BFH, Urteile vom 31. Januar 2002 V R 61/96 und 28. Februar 2002 V R 25/96, a.a.O.).

    bb) Wegen der zeitgleichen Entstehung von Steueranspruch und des Vorsteuerabzugsanspruchs muss sich der Unternehmer bei jedem Leistungsbezug für sein Unternehmen sofort entscheiden, für welche Ausgangsumsätze er die empfangenen Eingangsleistungen verwenden will (sog. Sofortentscheidung, vgl. hierzu BFH, Urteile vom 28. November 2002 V R 51/01 BFH/NV 2003, 515; vom 17.05.2001 V R 38/00, a.a.O.; vom 31. Januar 2002 V R 61/96, a.a.O. und vom 22. Februar 2001 V R 77/96, BFHE 194, 498, BStBl. II 2003, 426; BFH-Beschluss vom 14. März 2002 V B 45/01, BFH/NV 2002, 959, ferner Heidner, in: Bunjes/Geist, UStG, § 15 Anm. 121, 176, 357, 369 und Reiß, DStR 2007, Beihefter zu Heft 39, 27 (30)).

  • BFH, 11.04.2008 - V R 10/07

    Vorsteuerabzug beim Erwerb einer Photovoltaikanlage?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 463/07
    Gibt es keine derartigen Beweisanzeichen für eine Zuordnung zum Unternehmen, kann diese nicht unterstellt werden (vgl. BFH, Urteil vom 11. April 2008 V R 10/07, BFHE 221, 456, BFH/NV 2008, 1773).

    Spätere Absichtsänderungen eines Steuerpflichtigen wirken nicht auf den Zeitpunkt des Leistungsbezugs zurück (vgl. BFH-Urteil vom 11. April 2008, V R 10/07, a.a.O. unter II.3. c und d cc, m.w.N.).

    aa) Der XI. Senat des BFH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2008 (XI R 64/06 BFH/NV 2009, 798) unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 11. April 2008 (V R 10/07, a.a.O.) zwar entschieden, dass aus dem Grundsatz des Sofortabzugs folgend die Zuordnungsentscheidung bereits bei Anschaffung oder Herstellung des Gegenstands zu treffen sei und die Entscheidung über die Zuordnung des Gebäudes zum Unternehmensvermögen nicht nachträglich mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Leistungsbezugs getroffen werden könne.

  • EuGH, 29.02.1996 - C-110/94

    Inzo / Belgischer Staat

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 463/07
    Auch die Rechtsprechung spreche nicht bereits beim Bezug von Eingangsleistungen von unternehmerischer Tätigkeit, sondern von Vorbereitungshandlungen (vgl. BFH-Urteil vom 6. Mai 1993 - V R 45/88, BFHE 171, 138, BStBl II 1993, 564 und EuGH-Urteil vom 29. Februar 1996 - C-110/94 "INZO", Slg. 1996 I-00857).

    Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht (endgültig), wenn der Anspruch auf die abziehbare Steuer mit der Lieferung eines Gegenstands oder der Ausführung einer Dienstleistung an den vorsteuerabzugsberechtigten Steuerpflichtigen entsteht (Art. 17 Abs. 1 i.V.m. Art. 10 Abs. 2 Richtlinie 77/388/EWG, sofern die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs nicht auf falscher Erklärung in Fällen von Betrug oder Missbrauch beruht (vgl. EuGH-Urteile vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94, a.a.O.; vom 14. Februar 1985 Rs. 268/83 - Rompelman -, Slg. 1985, 655, UR 1985, 199).

  • EuGH, 08.06.2000 - C-400/98

    Breitsohl

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 463/07
    Darüber hinaus ist geklärt, dass nationale verfahrensrechtliche Änderungsmöglichkeiten (wie § 164 der Abgabenordnung - AO -) den entstandenen Anspruch auf Vorsteuer, abgesehen von Missbrauch oder falscher Erklärung, nicht mehr berühren können (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 8. Juni 2000 a.a.O.; ferner: BFH, Urteil vom 28.09.2006 V R 43/03, a.a.O.).

    aa) Für Entstehung und Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Eingangsleistungen ist bei richtlinienkonformer Anwendung von § 15 Abs. 1 und 2 UStG maßgebend, ob der Steuerpflichtige die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hatte, mit den Investitionsausgaben Umsätze auszuführen, für die der Vorsteuerabzug zugelassen ist (vgl. EuGH-Urteile vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98 - Breitsohl -, Slg. 2000, I-4321, UR 2000, 329, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht - UVR - 2000, 302; in Slg. 2000, I-4272, UR 2000, 336; Urteile des BFH vom 8. März 2001 V R 24/98, BFHE 194, 522, BStBl II 2003, 430; vom 17. Mai 2001 V R 38/00, BFHE 195, 437, BStBl II 2003, 434).

  • BFH, 28.09.2006 - V R 43/03

    Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 463/07
    Einschränkend führt der BFH jedoch unter Bezugnahme auf seine Rechtsprechung zur Bindung eines Unternehmers an einen Aufteilungsmaßstab gemäß § 15 Abs. 4 UStG 1993 (vgl. Senatsurteile vom 2. März 2006 V R 49/05, BFHE 213, 249, BStBl II 2006, 729 , vom 28. September 2006 V R 43/03, BFH/NV 2007, 178) aus, dass für einen Unternehmer seine in der Umsatzsteuererklärung getroffene Zuordnungsentscheidung bindend ist, wenn die Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung eines gemischt genutzten Gegenstandes formell bestandskräftig ist und insofern unerheblich sei, dass Steuerbescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abs. 2 AO jederzeit aufgehoben oder geändert werden können.

    Darüber hinaus ist geklärt, dass nationale verfahrensrechtliche Änderungsmöglichkeiten (wie § 164 der Abgabenordnung - AO -) den entstandenen Anspruch auf Vorsteuer, abgesehen von Missbrauch oder falscher Erklärung, nicht mehr berühren können (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 8. Juni 2000 a.a.O.; ferner: BFH, Urteil vom 28.09.2006 V R 43/03, a.a.O.).

  • BFH, 17.05.2001 - V R 38/00

    Vorsteuerabzug bei fehlenden Verwendungsumsätzen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 463/07
    aa) Für Entstehung und Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Eingangsleistungen ist bei richtlinienkonformer Anwendung von § 15 Abs. 1 und 2 UStG maßgebend, ob der Steuerpflichtige die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hatte, mit den Investitionsausgaben Umsätze auszuführen, für die der Vorsteuerabzug zugelassen ist (vgl. EuGH-Urteile vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98 - Breitsohl -, Slg. 2000, I-4321, UR 2000, 329, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht - UVR - 2000, 302; in Slg. 2000, I-4272, UR 2000, 336; Urteile des BFH vom 8. März 2001 V R 24/98, BFHE 194, 522, BStBl II 2003, 430; vom 17. Mai 2001 V R 38/00, BFHE 195, 437, BStBl II 2003, 434).

    bb) Wegen der zeitgleichen Entstehung von Steueranspruch und des Vorsteuerabzugsanspruchs muss sich der Unternehmer bei jedem Leistungsbezug für sein Unternehmen sofort entscheiden, für welche Ausgangsumsätze er die empfangenen Eingangsleistungen verwenden will (sog. Sofortentscheidung, vgl. hierzu BFH, Urteile vom 28. November 2002 V R 51/01 BFH/NV 2003, 515; vom 17.05.2001 V R 38/00, a.a.O.; vom 31. Januar 2002 V R 61/96, a.a.O. und vom 22. Februar 2001 V R 77/96, BFHE 194, 498, BStBl. II 2003, 426; BFH-Beschluss vom 14. März 2002 V B 45/01, BFH/NV 2002, 959, ferner Heidner, in: Bunjes/Geist, UStG, § 15 Anm. 121, 176, 357, 369 und Reiß, DStR 2007, Beihefter zu Heft 39, 27 (30)).

  • BFH, 17.12.2008 - XI R 64/06

    Umsatzsteuerliche Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen - Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 463/07
    aa) Der XI. Senat des BFH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2008 (XI R 64/06 BFH/NV 2009, 798) unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 11. April 2008 (V R 10/07, a.a.O.) zwar entschieden, dass aus dem Grundsatz des Sofortabzugs folgend die Zuordnungsentscheidung bereits bei Anschaffung oder Herstellung des Gegenstands zu treffen sei und die Entscheidung über die Zuordnung des Gebäudes zum Unternehmensvermögen nicht nachträglich mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Leistungsbezugs getroffen werden könne.

    aa) Der BFH leitet das Erfordernis der Zuordnungsentscheidung bereits bei Anschaffung oder Herstellung des Gegenstandes zwar aus dem Grundsatz des Sofortabzugs der Vorsteuer ab (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2008 XI R 64/06, a.a.O.), sodass es eine zeitliche Differenz zwischen Zuordnungsentscheidung und Sofortabzugs der Vorsteuer grundsätzlich nicht geben dürfte.

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.08.2008 - 6 K 2333/06

    Vorsteuerabzug für Baurechnungen muss schon mit den Umsatzsteuervoranmeldungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 463/07
    In der Entscheidung vom 05. August 2008 (6 K 2333/06, EFG 2008, 1921) hatte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz über einen Fall zu entscheiden, in dem für den Unternehmer eine Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen aus vorangegangener unternehmerischer Tätigkeit bestand.

    Insofern besteht auch keine Divergenz zu der Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 05. August 2008 (6 K 2333/06, a.a.O.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 1340/07

    Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 463/07
    In dem Urteil vom 29. Januar 2009 (6 K 1340/07, EFG 2009, 796) vertritt das Finanzgericht Rheinland-Pfalz die Auffassung, dass im Fall der Zuordnung eines gesamten Gebäudes zum Unternehmen, in dem ein Teil des Gebäudes für unternehmerische Zwecke genutzt wird, eine Zuordnungsentscheidung gegenüber dem Finanzamt mit der Umsatzsteuer-Jahreserklärung bekannt gemacht werden könne, sofern nicht aus vorangegangener unternehmerischer Tätigkeit die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen besteht.

    Das FG Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil vom 20.01.2009 6 K 1340/07, a.a.O.) geht darüber hinaus davon aus, dass sich die Zuordnungsentscheidung auch aus anderen Indizien als dem Vorsteuerabzug selbst in den Fällen, in denen ein Vorsteuerabzug grundsätzlich möglich wäre, ergeben könne und deshalb zwischen der beim Bezug der Eingangsleistungen sofort zu treffenden Zuordnungsentscheidung und der Bekanntgabe dieser Entscheidung gegenüber dem Finanzamt zu unterscheiden sei.

  • EuGH, 11.07.1991 - C-97/90

    Lennartz / Finanzamt München III

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 463/07
    Nach der Rechtssprechung des EuGH (vgl. EuGH, Urteile vom 08.05.2003 C-269/00- Seeling -, Slg. 2003, I-4101, Rdnr. 40, m.w.N. und vom 11. Juli 1991 RS. C-97/90 - Lennartz - Slg. 1991, I-3795, Umsatzsteuer- und Verkehrssteuer- Recht - UVR- 1992, 19, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR- 1991, 730) und des BFH (vgl. Urteile vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl. II 2003, 813, m.w.N.; vom 28. Februar 2002 V R 25/96, BFHE 198, 216, BStBl. II 2003, 815) hat der Unternehmer hinsichtlich eines Gegenstandes, der sowohl für unternehmerische Zwecke als auch für nichtunternehmerische Zwecke vorgesehen (sog. gemischte Nutzung) ist, ein Zuordnungswahlrecht.

    Insofern führte Generalanwalt Jacobs in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Lennartz vom 30. April 1991 (C-97/90, Slg. 1991 I-03795) zum Sinn und Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung aus, "dass jemand Gegenstände als Steuerpflichtiger erwirbt, wenn er dies gerade in der Absicht tut, diese Gegenstände für Zwecke seines Unternehmens zu verwenden." Soweit also jemand in diesem Sinne als Steuerpflichtiger handelt, gibt es keinen Grund, diese Absicht, an die sich erhebliche steuerliche Konsequenzen einschließlich der Unternehmereigenschaft knüpfen können, nicht auch unmittelbar beim Leistungsbezug durch eine Zuordnungsentscheidung in Gestalt des Vorsteuerabzugs gegenüber dem Fiskus darzulegen.

  • FG Niedersachsen, 03.01.2008 - 16 K 558/04

    Zulässigkeit eines vollständigen Vorsteuerabzugs aus gemischt genutzten

  • EuGH, 08.05.2003 - C-269/00

    Seeling

  • BFH, 19.04.2007 - V R 56/04

    Vorsteuerabzug bei privater Nutzung einer Wohnung im Unternehmensgebäude -

  • BFH, 28.02.2002 - V R 25/96

    Unternehmer - PKW - Gemischte Nutzung - Zuordnung - Vorsteuerabzug -

  • BFH, 22.02.2001 - V R 77/96

    Vorsteuerabzug bei Vermietungsumsätzen

  • EuGH, 08.06.2000 - C-396/98

    Schloßstraße

  • BFH, 08.03.2001 - V R 24/98

    Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung

  • BFH, 02.03.2006 - V R 49/05

    Im Jahr der Umsatzsteuerfestsetzung nach § 15 Abs. 4 UStG angewandter

  • EuGH, 14.02.1985 - 268/83

    Rompelman / Minister van Financiën

  • BFH, 06.05.1993 - V R 45/88

    Kein Vorsteuerabzug bei erfolglosen Vorbereitungshandlungen für eine

  • BFH, 25.11.2004 - V R 38/03

    Vorsteuerabzug bei gegebener Absicht der Verwendung von Eingangsleistungen zur

  • EuGH, 02.06.2005 - C-378/02

    Waterschap Zeeuws Vlaanderen - Mehrwertsteuer - Investitionsgüter, die von einer

  • BFH, 09.05.1996 - V R 62/94

    Die Umsatzsteuer für das Kalenderjahr (Jahressteuer) entsteht i. S. des § 233a

  • BFH, 28.11.2002 - V R 51/01

    Vorsteuerabzug

  • BFH, 11.11.1993 - V R 52/91

    Ein PKW kann dem Unternehmen auch dann zugeordnet werden, wenn er nach der

  • BFH, 10.03.2006 - V B 81/05

    Vorsteuer - grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 11.10.2007 - V R 45/05

    Kostenentscheidung nach Gerichtsbescheid und Erledigung der Hauptsache

  • BFH, 14.03.2002 - V B 45/01

    Vorsteuer, Sofortabzug

  • EuGH, 21.04.2005 - C-25/03

    HE - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Errichtung eines Wohnhauses durch zwei

  • EuGH, 08.03.2001 - C-415/98

    Bakcsi

  • EuGH, 04.10.1995 - C-291/92

    Finanzamt Uelzen / Armbrecht

  • BFH, 20.12.1984 - V R 25/76

    Nichtunternehmerischer Bereich bei Unternehmen jeder Rechts- und

  • BFH, 07.07.2005 - V R 32/04

    Übergangsvorschrift in § 27 Abs. 8 UStG 1999 i.d.F. des StÄndG 2003 enthält keine

  • EuGH, 14.07.2005 - C-434/03

    Charles und Charles-Tijmens - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug -

  • BFH, 27.10.1993 - XI R 86/90

    1. Unternehmereigenschaft eines Karnevalsprinzen 2. Umrechnung in einen

  • FG Niedersachsen, 12.05.2005 - 16 K 537/04

    Sowohl unternehmerische als auch nicht unternehmerische Nutzung eines

  • FG Niedersachsen, 01.02.2007 - 16 K 10591/03

    Vorsteuerberichtigungsanspruch bei Fertigstellung eines landwirtschaftlichen

  • BFH, 07.07.2011 - V R 42/09

    Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen

    Das Finanzgericht (FG) wies die dagegen erhobene Klage ab und führte zur Begründung in seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2009, 2058 veröffentlichten Entscheidung im Wesentlichen aus:.

    das Urteil des Niedersächsischen FG vom 13. August 2009  16 K 463/07 aufzuheben,.

  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2018 - 14 K 1538/17

    Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG: Umsatzsteuerliche

    Nur bis zu diesem Zeitpunkt wollte das Niedersächsische Finanzgericht (Urteil vom 13. August 2009 16 K 463/07, EFG 2009, 2058) die Dokumentation der Zuordnungsentscheidung akzeptieren.
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2011 - 6 K 2016/08

    Zeitnahe Zuordnung eines Gebäudes zum Unternehmen

    Soweit der Steuerpflichtige gemäß § 18 UStG zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet ist, muss er diese Zuordnungsentscheidung durch Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs bereits mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Zeitraum des Leistungsbezuges dem Finanzamt mitteilen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.08.2008 - 6 K 2333/06; Niedersächsisches FG Urteile vom 13.08.2009 - 16 K 463/07 und vom 15.04.2010 - 16 K 434/07, Revisionen anhängig hierzu unter den Az. V R 42/09 und V R 14/10).

    Er folgt nicht der Auffassung des Niedersächsischen FG mit Urteilen vom 13.08.2009 - 16 K 462/07 und 16 K 463/07, dass auch in diesem Fall die Zuordnungsentscheidung durch Geltendmachung des Vorsteuerabzugs für den Voranmeldungszeitraum des Leistungsbezuges in Form der fristgerechten Einreichung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung für diesen Zeitraum dokumentiert werden muss.

  • FG Niedersachsen, 07.05.2010 - 16 K 189/09

    Geltendmachung von Vorsteuern aus der Errichtung eines Einfamilienhauses;

    21 b) Der erkennende Senat hat mittlerweile in ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 12. Mai 2005 16 K 537/04, DStR 2006, 283, vom 01. Februar 2007 16 K 10591/03, EFG 2007, 1120, DStRE 2007, 1039, vom 3. Januar 2008 16 K 558/04, EFG 2008, 809, DStRE 2008, 894 und vom 13.08.2009 16 K 463/07, EFG 2009, 2058 - Revision eingelegt - VR 42/09) entschieden, dass als Beweisanzeichen für die Zuordnungsentscheidung zum Unternehmen der Vorsteuerabzug in der erstmöglichen Steuererklärung geltend gemacht werden müsse.
  • FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 16 K 434/07

    Pflicht zur Angabe einer Zuordnungsentscheidung eines Leistungsbezugs zu einem

    b) Der erkennende Senat hat mittlerweile in ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 12. Mai 2005 16 K 537/04, DStR 2006, 283, vom 01. Februar 2007 16 K 10591/03, EFG 2007, 1120, DStRE 2007, 1039, vom 3. Januar 2008 16 K 558/04, EFG 2008, 809, DStRE 2008, 894 und vom 13.08.2009 16 K 463/07, EFG 2009, 2058 - Revision eingelegt - VR 42/09) entschieden, dass als Beweisanzeichen für die Zuordnungsentscheidung zum Unternehmen der Vorsteuerabzug in der erstmöglichen Steuererklärung geltend gemacht werden müsse.
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 6 K 1004/09

    Zeitnahe Dokumentation einer Zuordnungsentscheidung durch

    Soweit der Steuerpflichtige gemäß § 18 UStG zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet ist, muss er diese Zuordnungsentscheidung durch Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs bereits mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Zeitraum des Leistungsbezuges dem Finanzamt mitteilen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.08.2008 - 6 K 2333/06; Niedersächsisches FG Urteile vom 13.08.2009 - 16 K 463/07 und vom 15.04.2010 - 16 K 434/07, Revisionen anhängig hierzu unter den Az. V R 42/09 und V R 14/10).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 6 K 1005/09

    Zeitnahe Dokumentation einer Zuordnungsentscheidung durch

    Soweit der Steuerpflichtige gemäß § 18 UStG zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet ist, muss er diese Zuordnungsentscheidung durch Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs bereits mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Zeitraum des Leistungsbezuges dem Finanzamt mitteilen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.08.2008 - 6 K 2333/06; Niedersächsisches FG Urteile vom 13.08.2009 - 16 K 463/07 und vom 15.04.2010 - 16 K 434/07, Revisionen anhängig hierzu unter den Az. V R 42/09 und V R 14/10).
  • FG München, 24.02.2011 - 14 K 210/08

    Rückwirkende Änderung der Bemessungsgrundlage

    Die Klägerin kann sich auch nicht auf die mittlerweile vom Finanzgericht Niedersachsen entschiedenen Klagen berufen, da es für diese Entscheidungen nicht auf die Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Erhebung der unentgeltlichen Wertabgabe ankam, vgl. Urteile vom 13. August 2009 16 K 462/07, EFG 2010, 284 und 16 K 463/07, EFG 2009, 2058.
  • FG Münster, 04.03.2010 - 5 K 3484/08

    Voraussetzung der echten Rückwirkung bei Gesetzesänderung; Bemessungsgrundlage

    Der Senat teilt die insoweit gegen die Zulässigkeit dieser Rückwirkung vereinzelt vorgebrachten Bedenken nicht (Radeisen in Birkenfeld, Das große Umsatzsteuer-Handbuch, § 125 Rn. 182; Meyer, Anmerkung zu FG Köln, Urteil vom 25. Oktober 2006 7 K 4695/04, EFG 2007, 228; offen gelassen von Nds. FG, Urteile vom 13. August 2009 16 K 462/07, EFG 2010, 284 und 16 K 463/07, EFG 2009, 2058).
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